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Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Gastaufnahmevertrag


1.) Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement/Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Dem Gastgeber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.) Nichtbereitstellung des Zimmers
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

3.) An- und Abreise
Das Appartement ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsfertig
Am Abreisetag steht das Appartement dem Gast bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

4.) Rücktritt seitens des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu bezahlen. Es werden nachstehende pauschalierte Stornierungskosten des Vertragspreises berechnet:
für Selbstversorger (nur Appartementüberlassung) 90%
für Hotelservice mit Frühstück 80%
für Hotelservice mit Frühstück und Halbpension 70%

5.) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

5.1 Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Gast als auch der Gastgeber den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Gast einen bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Gastgeber kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Gastaufnahmevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wrd der Gastgeber die infolge Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Gastgeber einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.

6.) Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung, deren Abschluss besonders zu empfehlen ist, ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an den Gastgeber.

7.) Gewährleistung / Schadenersatz

7.1 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, hat der Gast das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern oder den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Gastgeber eine vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird.Schadenersatzansprüche richten sich nach der üblichen Rechtssprechung.

7.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsdansprüche des Gastes, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, ist ausgeschlossen.

8.) Haftung
Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, ist die Haftung des Gastgebers auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.
Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle beim Gastgeber geltend zu machen und die Vorlage der schriftlichen Mängelrüge von dieser schriftlich bestätigen zu lassen.
Der Gastgeber haftet nicht für liegen gelassene bzw. vergessene Gegenstände/Sachen des Gastes. Er ist nicht zur Aufbewahrung oder Nachsendung verpflichtet.

9.) Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

9.1 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Gastgeber zur Anfechtung des Vertrages

9.2 Gerichtsstand ist Überlingen.

9.3 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Gastaufnahmevertages zur Folge.