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Allgemeine Geschäftsbedinungen für den Gastaufnahmevertrag
1.) Abschluss des Gastaufnahmevertrages Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement/Zimmer
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Dem Gastgeber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2.) Nichtbereitstellung des Zimmers Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadenersatz zu leisten.
3.) An- und Abreise Das Appartement ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsfertig Am Abreisetag steht das Appartement dem Gast bis 10.00 Uhr zur
Verfügung.
4.) Rücktritt seitens des Gastes Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten
Aufwendungen zu bezahlen. Es werden nachstehende pauschalierte
Stornierungskosten des Vertragspreises berechnet: für Selbstversorger (nur Appartementüberlassung) 90% für Hotelservice mit Frühstück 80% für Hotelservice mit Frühstück und Halbpension 70%
5.) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Gast als
auch der Gastgeber den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn
erhält der Gast einen bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein
weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Gastgeber kann jedoch für
erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Gastaufnahmevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In
diesem Fall wrd der Gastgeber die infolge Aufhebung des Vertrages
notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten
Gründen gekündigt, hat der Gastgeber einen Entschädigungsanspruch auf
erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen.
6.) Reiserücktrittsversicherung Eine Reiserücktrittsversicherung, deren Abschluss besonders zu empfehlen
ist, ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Bitte wenden Sie sich bei
Interesse an den Gastgeber.
7.) Gewährleistung / Schadenersatz
7.1 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
hat der Gast das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern oder den
Vertrag zu kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Gastgeber
eine vom Gast bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder vom Gastgeber verweigert wird.Schadenersatzansprüche richten
sich nach der üblichen Rechtssprechung.
7.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und
Gewährleistungsdansprüche des Gastes, gleich aus welchem Rechtsgrund an
Dritte, ist ausgeschlossen.
8.) Haftung Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und ein Schaden
des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
ist die Haftung des Gastgebers auf die Höhe des dreifachen
Vertragspreises beschränkt. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle beim
Gastgeber geltend zu machen und die Vorlage der schriftlichen
Mängelrüge von dieser schriftlich bestätigen zu lassen. Der Gastgeber haftet nicht für liegen gelassene bzw. vergessene
Gegenstände/Sachen
des Gastes. Er ist nicht zur Aufbewahrung oder Nachsendung verpflichtet.
9.) Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
9.1 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Gastgeber
zur Anfechtung des Vertrages
9.2 Gerichtsstand ist Überlingen.
9.3 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern
gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Gastaufnahmevertages zur Folge.
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